Funktion von Fahrbahnmarkierungen

Gut sichtbare und somit funktionsfähige Fahrbahnmarkierungen sind für eine sichere und flüssige Verkehrsführung von sehr großer Bedeutung. Gerade bei Dunkelheit und im Bereich von Straßenbaustellen, ist die Verkehrsführungsfunktion von Fahrbahnmarkierungen überdurchschnittlich groß. Der starke Kontrast zu den dunkleren Fahrbahndecken bewirkt eine gute Erkennbarkeit der Fahrbahnmarkierungen. Ihre Nachtsichtbarkeit erhalten sie im wesentlichen durch Reflexperlen, die in der Oberfläche eingebettet sind und das Scheinwerferlicht ganz überwiegend in die Richtung des Kraftfahrers zurückstrahlen.

Fahrbahnmarkierungen müssen heute aufgrund der stetig steigenden Verkehrsdichte jederzeit eine fortlaufende optische Führung der Verkehrsteilnehmer gewährleisten und höchsten Belastungen standhalten. Insbesondere bei Nacht und Nässe muss die Markierung für den Verkehrsteilnehmer erkennbar sein, da er sonst kaum Orientierungsmöglichkeiten hat. Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen im Sinne der §§ 39 ff der StVO. Aus diesem Grunde dürfen Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmer nicht verwirren und müssen von diesem jederzeit durch einen raschen und beiläufigen Blick unzweifelhaft zu erkennen sein. So hat auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar im Januar 1999 eindeutig die Empfehlung ausgesprochen, dass Verkehrszeichen - also auch Markierungen und Wegweisungen - jederzeit eindeutig und einwandfrei erkennbar sein müssen.

Aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht sind Fahrbahnmarkierungen das ideale Instrument, um eine kontinuierliche visuelle Führung der Kraftfahrer sicherzustellen. Denn der relativ geringe Preis von Fahrbahnmarkierungen und ihr unbestritten hoher Nutzen machen sie zu einem der effektivsten Gegenstände der Straßenausstattung.

Fahrbahnmarkierungen werden in weiß als endgültige Markierung oder in gelb als vorübergehende Markierung eingesetzt. Vorübergehende Markierungen sind Markierungen im Bereich von Arbeitsstellen auf Straßen. Ihre Funktion ist es, für einen vorübergehenden Zeitraum die weißen Markierungen aufzuheben und dem Verkehrsteilnehmer dadurch eindeutig eine geänderte Verkehrsführung anzuzeigen.