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Anforderungen an Fahrbahnmarkierungen in der Praxis
Fahrbahnmarkierungen müssen, abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Umweltschutz, folgenden Anforderungen genügen:
- Geometrie
Sie müssen die vorgegebenen geometrischen Abmessungen aufweisen. Maßgeblich hierfür sind die Angaben in den RMS.
- Tages- und Nachtsichtbarkeit
Sie müssen ausreichend weiß, retroreflektierend und schmutzabweisend sein, so dass sie zu allen Tages- und Nachtzeiten sowie allen Beleuchtungs- und Witterungsverhältnissen möglichst gut erkennbar sind. Folgende Mindestwerte sollten gemäß DIN EN 1436 für den Gebrauchszustand gefordert werden:
Tagessichtbarkeit:
- Qd 130 mcd/m².lx (Klasse Q3) auf bituminösen Deckschichten
- Qd 160 mcd/m².lx (Klasse Q4) auf Betonfahrbahnen
Nachtsichtbarkeit (nur bei Typ II):
- RL 150 mcd/m².lx (Klasse R3) bei trockener Fahrbahn *
- RL 35 mcd/m².lx (Klasse RW2) bei feuchter Fahrbahn
Der Wert für die Nachtsichtbarkeit bei Nässe von RL 35 mcd/m².lx (Klasse RW2 / RR2) ist ausreichend bemessen, weil dadurch eine Erkennbarkeit der Markierung - auch bei Regen - von ca. 60 m gewährleistet ist.
- Griffigkeit
Sie müssen ausreichend rutschfest sein, wobei ein mit dem Pendelgerät gemessener Mindestwert von 45 SRT-Einheiten (Klasse S1 gemäß DIN EN 1436) nicht unterschritten werden sollte.
- Haltbarkeit
Die Fahrbahnmarkierung muss auf der Unterlage, bei der es sich um die Fahrbahnoberfläche oder eine Altmarkierung handeln kann, gut haften. Sie muss sowohl witterungs- und tausalzbeständig sein, als auch eine ausreichende Verschleißfestigkeit gegenüber der Verkehrsbelastung aufweisen. Hierzu ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei mechanischen Beschädigungen, wie sie beispielsweise durch den Einsatz von Schneepflügen im Winterdienst oder Kettenfahrzeugen auftreten, die Verschleißfestigkeit und auch die oben angegebenen Mindestwerte der verkehrstechnischen Eigenschaften (Tages-, Nachtsichtbarkeit u. Griffigkeit) nicht gewährleistet werden können.
- Überrollbarkeit
Um den Verkehrsfluss nicht unnötig zu behindern, sollen die Markierungen nach der Applikation möglichst frühzeitig überrollbar sein.
- Schichtdicke
Sie dürfen zudem keinen zu hohen überstand über die Fahrbahn aufweisen, da sich ansonsten fahrdynamische und entwässerungstechnische Probleme ergeben können - ggf. sind dickschichtige Markierungen mit kleinen Lücken auszustatten, um die notwendige Entwässerung zu gewährleisten. Die Grenzwerte sind derzeit mit einem Höhenüberstand von 2 mm für eingelegte, 3 mm für aufgelegte Plastikmassen und Folien sowie 7 mm für Profile und Agglomerate festgelegt.
- Rissbildung
Ferner dürfen die Fahrbahnmarkierungen keine Risse in der Fahrbahnoberfläche verursachen, die zu Deckenschäden führen.
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