Informationen zum Thema Tariftreueerklärung


Das OLG Hamburg hat in einer soeben veröffentlichten Entscheidung vom 04. November 2002 (1 Verg 3 / 02) für Recht erkannt, dass das Verlangen nach einer Tariftreueerklärung im Angebot gegen den freien Wettbewerb verstößt und daher unzulässig ist.

Das Gericht folgt damit ausdrücklich der gleich lautenden Auffassung des Bundesgerichtshofs, der entsprechende Vorgaben in einem Berliner Landesgesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat über diese Vorlage noch nicht entschieden.

Vor dem Hintergrund der neuerlichen Entscheidung des OLG Hamburg (abgedruckt in Vergaberecht 2003, Seite 40) ist nicht mehr nachvollziehbar, wie gleichwohl und nahezu flächendeckend die Abgabe entsprechender Erklärungen mit den Angeboten verlangt wird. In aktuellen Vergabeverfahren sollten die öffentlichen Auftragnehmer auf diese neuerliche Entscheidung mit aller Deutlichkeit hingewiesen werden.